Abmeldung bei der Gemeinde

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert acht Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Schriftenempfangsschein
  • Wegzugsdatum
  • Wegzugsadresse

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

  • Ausländerausweis
  • Wegzugsdatum
  • Wegzugsadresse
 

Gebühr: gratis

Abteilung
Bezeichnung
Adresse
Telefon
Einwohnerkontrolle
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