Initiative und Referendum

Stimmrechtsbescheinigung
Die Unterschriften bei Initiative und Referenden müssen auf ihre Richtigkeit geprüft werden. Diese Aufgabe nimmt der Stimmregisterführer wahr. Die Listen können am Schalter der Gemeindekanzlei abgegeben werden. Es wird bescheinigt, dass die unterzeichnenden Personen in der Gemeinde Schlierbach stimmberechtigt sind. Anschliessend sendet die Gemeindekanzlei de Liste/n an das zuständige Initiativ- oder Referendumtskommitee zurück.

Initiative
Informationen zur Initiative auf Kantons- und auf Bundesebene finden Sie auf den folgenden Links:


Referendum
Informationen zum Referendum auf Kantons- und auf Bundesebene finden Sie auf den folgenden Links:

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