Externe Revisionsstelle

Die externe Revisionsstelle wird jährlich durch die Gemeindeversammlung bestimmt. Sie prüft die Jahresrechnung und die Abrechnungen über Sonder- und Zusatzkredite hinsichtlich Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie erstattet der Gemeindeversammlung und dem Gemeinderat Bericht und gibt ihre Empfehlungen ab.

Als Revisionsstelle ist eine anerkannte Revisionsgesellschaft, die Mitglied der Schweizerischen Treuhandkammer ist, zu bestimmen.

Für das Jahr 2026 wurde die Firma Balmer Etienne AG, Luzern, bestimmt.

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