Familienergänzende Betreuungsgutscheine

Betreuungsgutscheine ab August 2026

Seit 1. Januar 2026 ist das neue Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG) in Kraft. Damit werden im Kanton Luzern einheitliche Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung eingeführt. Eltern, die berufstätig, auf Stellensuche oder in Ausbildung sind, können ab 3. August 2026 Betreuungsgutscheine online unter Betreuungsgutscheine beantragt werden. 

Anspruch auf Betreuungsgutscheine bis Haushaltseinkommen von CHF 120'000.00
Die Betreuungsgutscheine können für Kinder beantragt werden, die in einer Kindertagesstätte (Kita) oder bei einer Tagesfamilie betreut werden, sofern diese einer Tagesfamilienorganisation angeschlossen ist oder in der Betreuungsplatz-Suche zu finden ist. Die Höhe der Gutscheine richtet sich nach der Höhe des Einkommens und Arbeitspensums der Eltern. Bei einem massgebenden Einkommen von über CHF 120'000.00 pro Jahr entfällt der Anspruch auf Betreuungsgutscheine.

Antrag über Onlineschalter stellen
Eltern reichen ihr Gesuch neu online ein. Dazu müssen Personalien, Steuerdaten und Beschäftigungsgrad der erziehungsberechtigten Person oder Personen sowie die Personalien und der Betreuungsumfang des Kindes angegeben werden. Vollständige und korrekte Angaben tragen dazu bei, dass die Wohngemeinde das Gesuch effizient bearbeiten und den Anspruch rasch prüfen kann.

Wohngemeinde prüft und stellt Gutschein aus
Die Wohngemeinde prüft nach der Einreichung des Gesuchs die Angaben und ermittelt das massgebende Einkommen der Eltern. Gestützt auf diese Angaben berechnet die Wohngemeinde den Anspruch und die Höhe der Betreuungsgutscheine. Anschliessend informiert die Wohngemeinde die Eltern über den Entscheid.

Weiterführende Informationen zum neuen System und zur Einreichung eines Gesuchs stellt die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) auf ihrer Website zur Verfügung.

Kinderbetreuung

Kinderbetreuung im Kanton Luzern

Sind Sie auf der Suche nach einen Betreuungsplatz? Auf der Website https://kinderbetreuung.lu.ch/ finden Sie diverse Angebote rund um Kindertagesstätten, Schulergänzende Betreuung, Tagesfamilien, Betreuung Zuhause, Spielgruppen, Babysitter und Hütedienst.

 

Selbständige Tagesfamilien und Nannys

Die familienergänzende Kinderbetreuung kann auch durch Tagesfamillien / Nanny auf selbständiger Basis erfolgen (Meldepflicht Behörde!)

Sie sind an einer Tätigkeit als Tageseltern / Nanny intressiert? Wenden Sie sich dirket an den Verein Kinderbetreuung Region Sursee

Möchten Sie die Tätigkeit als Tageseltern / Nanny selbständig anbieten?

In diesem Fall ist zwingend zu beachten, dass selbständige Tagesfamilien / Nannys gemäss Art. 12 der PAVO (Pflegekindverordnung) die Meldepflich an die Behörde zu erfüllen haben. 

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