Sozialamt
Wirtschaftliche Sozialhilfe
Die wirtschaftliche Sozialhilfe dient zur Überbrückung in finanziellen Notlagen.
Das Sozialamt berechnet und richtet die wirtschaftliche Sozialhilfe gemäss SKOS und kantonalem Sozialhilfegesetz aus.
Nebst der wirtschaftlichen Sozialhilfe kommen folgende Sonderhilfen zur Anwendung:
- Mutterschaftsbeihilfe
- Alimentenbevorschussung
- Alimenteninkasso
Persönliche Sozialhilfe
Wir bieten unsere Hilfeleistung in folgenden Bereichen an:
- Budgetberatung
- Schuldensanierung / Lohnverwaltung
- Sozialversicherungsfragen
- Krankheit / Invalidität
- Sucht
- Trennung / Scheidung
- Fragen zu Arbeit, Erziehung, zwischenmenschlichen Beziehungen
- Psychische Probleme
- Beratung in schwierigen Lebenssituationen
- Vermittlung in Krisensituationen
Vermittlung und Überweisung an thematisch spezialisierte Fachstellen