Sozialamt

Wirtschaftliche Sozialhilfe

Die wirtschaftliche Sozialhilfe dient zur Überbrückung in finanziellen Notlagen.
Das Sozialamt berechnet und richtet die wirtschaftliche Sozialhilfe gemäss SKOS und kantonalem Sozialhilfegesetz aus.

Nebst der wirtschaftlichen Sozialhilfe kommen folgende Sonderhilfen zur Anwendung:

  • Mutterschaftsbeihilfe
  • Alimentenbevorschussung
  • Alimenteninkasso

Persönliche Sozialhilfe

Wir bieten unsere Hilfeleistung in folgenden Bereichen an:

  • Budgetberatung
  • Schuldensanierung / Lohnverwaltung
  • Sozialversicherungsfragen
  • Krankheit / Invalidität
  • Sucht
  • Trennung / Scheidung
  • Fragen zu Arbeit, Erziehung, zwischenmenschlichen Beziehungen
  • Psychische Probleme
  • Beratung in schwierigen Lebenssituationen
  • Vermittlung in Krisensituationen

Vermittlung und Überweisung an thematisch spezialisierte Fachstellen

Sozialamt
Stägmatte 2
6231 Schlierbach
Kontakt
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