Trockenheit: Kanton schränkt Wasserentnahmen ein und verhängt ein absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe
Wegen der anhaltenden Trockenheit hat der Kanton Luzern Wasserentnahmen für die Bewässerung und für andere Zwecke in einem Grossteil des Kantonsgebiets bis auf Weiteres untersagt. Trockenheit, hohe Temperaturen und Wind erhöhen auch die Waldbrandgefahr. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlässt der Kanton Luzern deshalb ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Zudem ist es auf dem ganzen Kantonsgebiet (inkl. Gewässern) verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen oder durch offenes Feuer angetriebene Ballons/Laternen steigen zu lassen. Damit sich die Pegelstände normalisieren und die Waldbrandgefahr sinkt, bräuchte es ergiebige und anhaltende Niederschläge.
Die unterdurchschnittlichen Niederschläge und die verschärfte Trockenheit haben zu tiefen Wasserständen in den Luzerner Gewässern geführt. Das bedeutet, dass bewilligte Wasserentnahmen aus Gewässern, zum Beispiel für die landwirtschaftliche Bewässerung, nicht mehr im ganzen Kantonsgebiet erlaubt sind. Seit Mittwoch, 24. Juni 2026, sind sie auf diejenigen Flüsse und Seen beschränkt, in welchen es die Wasserstände zulassen. Dies ist beispielsweise an Vierwaldstättersee, Reuss und Sempachersee der Fall, da diese Gewässer im Moment zwar tiefe, aber zurzeit noch ausreichende Wasserstände aufweisen. Aufgrund der anhaltend tiefen Wasserstände und der erwarteten Wetterentwicklung hat der Kanton Luzern Entnahmebewilligungen an diversen Oberflächengewässern widerrufen. Die Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) hat die Betroffenen schriftlich informiert. Der Bezug von Wasser für Bewässerungszwecke über die örtliche Wasserversorgung ist unbedingt vorgängig mit der örtlichen Wasserversorgung beziehungsweise der zuständigen Gemeinde abzusprechen. Angesichts der aktuellen Trockenheit ist zudem sparsam mit Wasser umzugehen. «Damit sich die Lage wieder entspannt, sind ergiebige Niederschläge nötig – einzelne Sommergewitter reichen gemäss unserer Erfahrung nicht aus», sagt Manuel Kunz, Teamleiter Oberflächengewässer bei der uwe.
Trockenheit wirkt sich auf die Grundwasserstände aus
An vielen Messstellen sinken auch die Grundwasserstände. Die Pegel sind an den meisten Messstellen – mit Ausnahme des Reusstals – tiefer als der langjährige Mittelwasserstand, eigentliche Tiefstände wurden aber noch keine erreicht. Bleiben ergiebige Niederschläge weiterhin aus, ist im Sommer und Herbst mit Tiefständen zu rechnen. Im Norden des Kantons rufen erste Wasserversorgungen zum Wassersparen auf. Der Kanton bittet die Bevölkerung, mitzuhelfen und die empfohlenen oder angeordneten Massnahmen umzusetzen und das Trinkwasser bewusst und sparsam zu nutzen.
Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ab Donnerstag, 25. Juni 2026
Durch die anhaltende Hitze und Trockenheit steigt auch die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern weiter an. Zum Schutz von Wald, Bevölkerung und Infrastruktur wird deshalb im Wald und in Waldesnähe bis zu einem Abstand von 50 Metern ein absolutes Feuerverbot erlassen. Dieses tritt am Donnerstag, 25. Juni 2026, um 12.00 Uhr in Kraft. Verboten ist damit insbesondere das Entfachen von Feuer im Wald und an Waldrändern, zudem im ganzen Kantonsgebiet (inklusive Gewässern) das Feuermachen in unbefestigten Feuerstellen und die Verwendung von Einweggrills. Ebenfalls im ganzen Kantonsgebiet untersagt sind das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und das Steigenlassen von Heissluftballons oder Himmelslater nen, die durch offenes Feuer angetrieben sind. Erlaubt bleibt das Grillieren mit Gasgrills sowie mit Holz kohlegrills, Cheminées oder Feuerschalen in Gärten und auf Balkonen, sofern ein Mindestabstand von 50 Metern zum Wald eingehalten wird. Die Bevölkerung wird zu besonderer Vorsicht im Umgang mit Feuer aufgerufen. Verstösse gegen das Verbot werden polizeilich geahndet.
Alle relevanten Informationen zum geltenden Verbot sind auf der Webseite der Dienststelle Landwirt schaft und Wald zu finden. Der Kanton bittet die Bevölkerung, sich über www.waldbrandgefahr.ch über die aktuelle Gefahrenlage und geltende Massnahmen zu informieren.