Prämienverbilligung 2027

Einen Anspruch auf Prämienverbilligung im Kanton Luzern haben Personen und Familien, die am 1. Januar 2027 im Kanton Luzern Wohnsitz haben und bei einer obligatorischen Krankenpflegeversicherung angeschlossen sind. Die Prämienverbilligung entlastet insbesondere Familien sowie Haushalte mit geringem Einkommen und Vermögen.

Der Anspruch auf Prämienverbilligung ist jedes Jahr neu mit einer Anmeldung bei WAS Ausgleichskasse Luzern geltend zu machen. Bitte reichen Sie die Anmeldung bis spätestens 31. Oktober 2026 online unter Anmeldung Prämienverbilligung oder bei der AHV-Zweigstelle Schlierbach ein. 

Falls sich Ihre Einkommensverhältnisse im Jahr 2027 im Vergleich zur verwendeten Steuerveranlagung um mehr als 25 % verändert, können Sie einen Antrag um Neuberechnung bis am 31. Dezember 2027 der WAS Ausgleichskasse Luzern einreichen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Ausgleichskasse Luzern.

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