Neuwahlen des Kantonsrates und des Regierungsrates 2027

Das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern hat die Neuwahlen des Kantonsrates und des Regierungsrates für die Amtsdauer 2027–2031 angeordnet

Die Wahlen finden am Sonntag, 21. März 2027, statt. Der Kantonsrat wird im Verhältniswahlverfahren (Proporz) und der Regierungsrat im Mehrheitswahlverfahren (Majorz) gewählt.

Einreichung der Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge für die Kantonsrats- und Regierungsratswahlen müssen bis spätestens Montag, 11. Januar 2027, 12:00 Uhr, beim Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern, Abteilung Gemeinden, eingereicht werden.

Weitere Informationen

Die vollständige Wahlanordnung des Kantons Luzern vom 27. Oktober 2026 mit sämtlichen Bestimmungen und Fristen finden Sie im nachfolgenden Dokument.

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