Leerwohnungszählung 2025
Alle Städte/Gemeinden der Schweiz haben jährlich mit Stichtag vom 1. Juni die im Stadt-/Gemeindegebiet liegenden leer stehenden Wohnungen zu erheben.
Weiter Informationen entnehem Sie aus dem nachfolgenden Infoschreiben:
Alle Städte/Gemeinden der Schweiz haben jährlich mit Stichtag vom 1. Juni die im Stadt-/Gemeindegebiet liegenden leer stehenden Wohnungen zu erheben.
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